Beglaubigungen
Beglaubigte Übersetzungen werden immer dann benötigt, wenn ein fremdsprachiges Dokument bei einer Behörde vorgelegt werden soll.
Wenn ich eine Übersetzung beglaubige, bestätige ich mit Unterschrift und Stempel die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem angehefteten Dokument. Dabei kann es sich um das Originaldokument, um eine notariell beglaubigte Kopie oder auch nur um eine einfache Kopie handeln.
Was angeheftet werden soll, erfahren Sie bei der Behörde, für die Sie die Übersetzung benötigen. Auch ist es nicht immer nötig, den gesamten Text zu übersetzen, man kann unter Umständen auch eine auszugsweise beglaubigte Übersetzung vorlegen.
Pro Beglaubigung wird eine Beglaubigungsgebühr eingehoben.
Die Lieferung einer beglaubigten Übersetzung kann ich gerne für Sie organisieren.