Behördenwege

Zur Vorlage von österreichischen Dokumenten im Ausland müssen diese im Anschluss an meine Beglaubigung beim zuständigen Landesgericht in einem zweistufigen Prozess zwischen- und überbeglaubigt werden. Manchmal ist es auch erforderlich, bei einer Botschaft eine Legalisierung einzuholen.

Seit Jänner 2013 ist es nicht mehr erforderlich, nach der Zwischenbeglaubigung (Bestätigung der Echtheit meiner Unterschrift durch den Präsidenten des Landesgerichts für ZRS Wien, 1016 Wien, Schmerlingplatz 11) beim Außenministerium eine Apostille einzuholen. Letztere wird nunmehr ebenfalls durch das zuständige Landesgericht erteilt.

Bitte berücksichtigen Sie, dass für diese Legalisierungsschritte zumindest ein Werktag eingeplant werden muss.

Bei Bedarf kann ich diese oder andere Amtswege gerne für Sie übernehmen.